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Dieses eindeutige Resultat wollen jedoch einige Politiker nicht wahrnehmen, es sind dies jene, die gegen die Durchführung der Inhaltsziele sind, wie etwa Abschaffung der Studiengebühren oder Senkung der Klassenzahlen auf 25 Schüler. So hielt Gehrer die Beteiligung für gering, was eigentlich bedeutet, dass ihrer Vorstellung nach für das Volksbegehren eine noch größere Stimmanzahl erreicht hätte werden können, was wiederum bedeutet, dass sie sich sehr wohl bewusst ist, dass dieses Anliegen von einem großen Teil der österreichischen Bevölkerung unterstützt wird. Leider unterschreibt der Großteil der Bevölkerung halt mal nicht so gern Volksbegehren - ,,konn i eh nix mehr mochn" -, es ist ein Teil der österreichischen Mentalität und Tradition. Eine Tradition, auf die die Regierung vertraut und mittlerweile darauf baut. Somit bilden die 173.596 Unterschriftenleister auch lediglich den ,,harten Kern", die dafür aber umso idealistischer eingestellt sein müssen, ein Volksbegehren unter der schwarz-blauen Regierung zu unterschreiben, die ja permanent über die Köpfe der Bevölkerung hinwegregiert. Auch weiß man als Österreicher bereits, dass Volksbegehren in diesem Land wenig Sinn haben. Nicht zu unterschreiben ist vielleicht unentschuldbar, aber somit verständlich. Die Behauptung des ÖVP-Bildungssprechers Amon, dass das Ergebnis eine ,,breite Zufriedenheit" der Bevölkerung mit der Bildungspolitik ausdrücke, ist lächerlich, da sich bei der ÖGB-Urabstimmung, die die selben Zielsetzungen wie das Volksbegehren enthielt, bereits rund 750.000 Bürger dafür aussprachen. Man wusste im vorhinein, 100.001 Stimmen müssen für das Volksbegehren erreicht werden, das Ergebnis ist in jedem Fall ein Erfolg. So sieht es auch SP-Chef Gusenbauer, er versprach sogar: ,,Sollte die Sozialdemokratie an der nächsten österreichischen Bundesregierung beteiligt sein, werden wir die Studiengebühren abschaffen."
Auch für die Österreichische Hochschülerschaft sieht ihr Ziel bezüglich des Volksbegehrens erreicht. Man hat Angst, die neue Unireform könnte sich auf die Bildungsqualität auswirken. Man hat die Situation von Neuseeland vor Augen, wo Studenten ihre Tests auf Collegeblöcken mitschreiben müssen, darauf fett gedruckt die Aufschrift derjenigen Versicherungsgesellschaft, die als Sponsor für die jeweilige Universität herhält oder wie manchenorts in den USA, wo man sich zuerst mit einer Viertelstunde Werbeblock vom Sponsor abquälen muß, bevor man die Videokassette in den Fernseher schieben darf.
Das neue Gesetz über die Autonomie der Universitäten, soll an den wissenschaftlichen Universitäten per 1. Oktober 2003 zur Geltung kommen. Jede Universität erhält ein Globalbudget, dessen Höhe im Rahmen einer Leistungsvereinbarung verhandelt wird, von diesem Globalbudget sind nämlich drei bis sechs Prozent variabel. Dabei heißt es, die konkrete Höhe wird auf Grundlage von Nachfrage, Leistung und gesellschaftlichen Kriterien festgelegt. Was soviel heißen will wie: wo es nicht in direktem Wege der Wirtschaft nützt, gibt's weniger Geld. Da hilft es auch nicht viel, dass die Studienpläne autonom von der Universität erstellt werden, wenn quasi vom Studienplan abhängt, wie viel Geld in die Universität fließt. Die Universität schließt mit dem Staat eine Leistungsvereinbarung ab. Diese enthält Ziele wie Profilbildung, Universitätsentwicklung, Forschungsleistungen, Studienangebot, Serviceleistungen für die Öffentlichkeit, gesellschaftliche Zielsetzungen und Personalstruktur und Personalausgaben. Für Arbeitnehmer der Universität wird das Angestelltengesetz gelten.
Auch wenn dieses Volksbegehren letzten Endes im Papierkorb landet, und damit muß man rechnen - so wurden auch andere wichtige Entscheidungen behandelt - werden wir wenigstens reinen Gewissens sein, denn wir haben alles dafür getan, sprich wir haben das Volksbegehren unterschrieben. Nur zufriedene Bürger werden wir nie sein. (Quelle: APA)
(besch)
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